Henrichs New Media Design, Werbeagentur Wesel, Webdesign Wesel, Mediengestalter, Preise, Shop System, Content Management System, CMS, Ebay Anzeigen, Suchmaschinen Optimierung, CD`R & DVD, Mailing Aktionen, Office-Dokument-Vorlagen  
 
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Impressum://

Im Sinne der allgemeinen Informationspflicht des TDG ist für die Inhalte dieser Seite verantwortlich:

henrichs new media design

Hohe Str. 58
46483 Wesel
fon: 0281/3192798
fax: 03222/1615034
mail:

Amtsgericht Wesel
St-Nr. 130/5048/1532

Vertreten durch: Christopher Henrichs

AGB://

1. GELTUNG

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit der Firma henrichs new media design. AGB des Kunden gelten nur insoweit, als sie diesen AGB entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn henrichs new media design Leistungen vorbehaltlos in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden erbringt.

1.2 Der Kunde erklärt sich spätestens durch die Entgegennahmen der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistung mit den AGB einverstanden, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Die AGB können im Internet unter www.new-media-designer.de jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.

2.ERSTELLUNG UND ÄNDERUNG VON INTERNET-SEITEN

2.1 Wird die Erstellung oder Änderung von Internet-Seiten vereinbart, so erhält der Kunde an diesen ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken berechtigt. Wird ein Zweck nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt als Zweck die Präsentation des Kunden im Internet. Die im Rahmen eines Angebots oder Auftrags entworfenen oder erstellten Internet-Seiten sind inklusive der einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert noch weitergegeben werden. henrichs new media design stellt dem Kunden die Internet-Seiten auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder durch Übertragung auf einen Internet-Server zur Verfügung.

2.2 Die Internet-Seiten setzen sich aus einzelnen Dateien bestimmter Dateiformate zusammen und werden auf Grundlage der im Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. henrichs new media design ist berechtigt, alle zur Erstellung der Internet-Seiten notwendigen Entscheidungen, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik sowie die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des grafischen Designs, selbständig zu treffen. Der Kunde kann henrichs new media design jederzeit Änderungswünsche mitteilen. Nach Wahl von henrichs new media design führt henrichs new media design diese Änderungen entweder kostenlos durch oder unterbreitet dem Kunden ein Angebot zur entgeltlichen Änderung der Internet-Seiten.

2.3 Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet-Seiten bei einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht von henrichs new media design beschränkt sich daher darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt sich insbesondere nicht darauf, die Internet-Seiten so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsspektren der Internet-Provider ist henrichs new media design nicht verpflichtet, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie auch bei deren Veröffentlichung auf einem anderen als im Vertrag bezeichneten Internet-Server fehlerfrei dargestellt werden bzw. funktionieren.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, henrichs new media design alle Materialien und Informationen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.

2.5 henrichs new media design behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. Der Kunde ist verpflichtet, auf den Internet-Seiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis auf henrichs new media design in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internet-Seiten von henrichs new media design verbunden werden.

2.6 Für die Erstellung von Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Film- oder Musiksequenzen, Animationen, Programmen, Skripten und ähnliche Leistungen gelten die Nummern 2.1 bis 2.5 entsprechend.

3. EINTRAGUNG IN SUCHMASCHINEN

3.1 Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten (Suchmaschinen) vereinbart, so gilt als Leistung die Anmeldung der betreffenden Internet-Präsentation beim jeweiligen Online-Suchdienst. Da über die Aufnahme und den Zeitpunkt einer Eintragung der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheidet, ist eine tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine Suchmaschine nicht zur Erfüllung der henrichs new media design obliegenden Leistungspflicht erforderlich. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten, insbesondere Stichwörter und Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

3.2 Die Stichwörter und Suchbegriffe werden henrichs new media design durch den Kunden gestellt.

4. DOMAIN-REGISTRIERUNG

4.1 Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains) vereinbart, so wird henrichs new media design im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner von henrichs new media design lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. henrichs new media design hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Kunden zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

4.2 Der Kunde garantiert, dass die bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die henrichs new media design zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

5. PRINTMEDIEN

5.1 Bei der Erstellung von Printmedien, werden dem Kunden vor endgültigem Druckauftrag alle Notwendigen Unterlagen zur Überprüfung des Designs sowie der Rechtschreibung von henrichs new media design zugesandt. Nach vollendetem Druck übernimmt henrichs new media design keinerlei Haftung sowie Schadensersatz für Rechtschreib- oder Layout Fehler.

5.2 Eine Haftung bei Verschulden Dritter (Druckereien) wird von uns nicht übernommen.

6. DAUERSCHULDVERHÄLTNISSE

6.1 Wird ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, so können der Kunde und henrichs new media design den Vertrag ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder im Falle der Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit zum Ablauf dieses Zeitraums schriftlich kündigen. Bei Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestvertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

6.2 Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche Monate tagesanteilig abgerechnet. henrichs new media design behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines Abrechnungszeitraumes vor. Die Änderung der Entgelte wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Im Falle der Erhöhung der Entgelte ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen.

7. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DRITTE

7.1 henrichs new media design ist berechtigt, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Dritter zu bedienen. In diesem Fall wird der Kunde an einen Kooperationspartner von henrichs new media design vermittelt und begründet mit diesem ein eigenes Vertragsverhältnis, das den vereinbarten Konditionen und den AGB des Partners unterliegt.

8. ANGEBOTE, TERMINANGABEN UND PREISE

8.1 Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote und Terminangaben freibleibend und unverbindlich. In diesem Fall bedürfen Bestellungen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch henrichs new media design.

8.2 Soweit nichts anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

9. LEISTUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1 henrichs new media design ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe sowie bei Dauerschuldverhältnissen Zahlungen der monatlichen Entgelte im Voraus zu verlangen.

9.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Hamminkeln.

9.3 Bei der Rückgabe einer Lastschrift, einem Scheck- oder Wechselprotest oder im Falle des Verzugs des Kunden ist henrichs new media design berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 20,00 Euro zu verlangen und die Leistungserbringung einzustellen. Schadensersatz- und Zinszahlungsansprüche bleiben unberührt.

9.4 Bei der Erstellung von Printmedien durch henrichs new media design bei denen sich der Gesamtpreis (inkl. Design und Druck) unter Euro 500 beläuft, hat der Kunde in Vorkasse zu treten.

10.EIGENTUMS- UND ABTRETUNGSVORBEHALT

10.1 henrichs new media design behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Rechtsgeschäften handelt.

10.2 Die Übertragung eines Rechts steht unter der Bedingung, dass der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller aus früheren Rechtsgeschäften hervorgegangenen Forderungen zahlt.

11. GEWÄHRLEISTUNG

11.1 Sollten Regelungen des Gewährleistungsrechts anwendbar sein, so stellen geringe Abweichungen einer gelieferten Sache keinen Mangel dar, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Kunde hat eine gelieferte Sache unverzüglich nach deren Lieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen zu untersuchen. Eine fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung bzw. bei einem durch eine sorgfältige Untersuchung erkennbaren Mangel binnen einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Fehlers als genehmigt. Bei einem ordnungsgemäß angezeigten Sachmangel kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung erst verlangen, wenn henrichs new media design den Fehler zweimal nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben hat.

12. HAFTUNG

12.1 Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen henrichs new media design als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von henrichs new media design ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung von Materialien, Inhalten oder Domains beruhen, stellt der Kunde henrichs new media design frei.

13. HÖHERE GEWALT

13.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen henrichs new media design, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg.

14. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

14.1 Gegen Forderungen von henrichs new media design kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

14.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend machen.

15. GEHEIMHALTUNG

15.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm von henrichs new media design zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Kunde.

16. DATENSCHUTZ

16.1 henrichs new media design weist gem. § 33 BDSG darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im üblichen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

16.2 Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Kunden bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.

17. SONSTIGES

17.1 Änderungen oder Ergänzungen des zugrunde liegenden Vertrages und Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

17.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang, so gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang fristlos kündigen. Ansonsten sind Abweichungen von den AGB nur zulässig, wenn sie von henrichs new media design schriftlich bestätigt werden.

17.3 Sollte eine Bedingung in den AGB oder eine Vereinbarung im zugrunde liegenden Vertrag ganz oder teilweise nicht wirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und Vereinbarungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke vorliegt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

17.4 Gerichtsstand ist Wesel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

 

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