Henrichs New Media Design, Werbeagentur Wesel, Webdesign Wesel, Mediengestalter, Preise, Shop System, Content Management System, CMS, Ebay Anzeigen, Suchmaschinen Optimierung, CD`R & DVD, Mailing Aktionen, Office-Dokument-Vorlagen  
 
  Henrichs New Media Design, Werbeagentur Wesel, Webdesign Wesel, Mediengestalter, Webdesigner, Preise, Shop System, Content Management System, CMS, Ebay Anzeigen, Suchmaschinen Optimierung, CD`R & DVD, Mailing Aktionen, Office-Dokument-Vorlagen Links, Henrichs New Media Design, Werbeagentur Wesel, Webdesign Wesel  
   
 
 

Neue Medien://

Klassische Medien://

 

Angaben für Ihr Impressum://

Teledienstegesetz (TDG)

Vom 22. Juli 1997 (BGBl I S. 1870)
Zuletzt geändert am 14.12.2001 (BGBl I S. 3721)


Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen.
[...]

§ 6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontakt-aufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.


§ 7 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Bestandteil eines Teledienstes sind oder die einen solchen Dienst darstellen, mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten.

1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.

2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.

3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.

4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.


Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt.

[...]

Ein Beispiel:

Im Sinne der allgemeinen Informationspflicht des TDG (TeleDienstGesetzes) ist für die
Inhalte dieser Seite verantwortlich:

Mustermann GmbH
Mustermannstr. 12
12345 Musterstadt
Tel. 12 34 / 12 34 56 -0
e-mail: contact.us@mustermann.de
Amtsgericht Musterstadt HRB 123
UmsatzsteuerID DE 123456789

vertreten durch Ihre Geschäftsführer:
Max Mustermann und Muster Mann


Bitte schicken Sie uns Ihre entsprechenden Angaben an info@new-media-designer.de
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Henrichs New Media Design - Ihre Werbeagentur

Top

© 2010 hnmd://
henrichs new media design